Versand

Allgemeine Versandbedingungen der Bizibits Sales GmbH

Stand 01.01.2026

Diese Versandbedingungen gelten für Warenlieferungen der

Bizibits Sales GmbH
Haidfeldstraße 33 Top 0.4
4060 Leonding, Österreich
handelnd unter BIO Stefan Outdoor & Living

Ergänzend gelten unsere jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher bzw. Unternehmer.

1. Versandarten

Die Versandart richtet sich nach Größe, Gewicht, Beschaffenheit und Lieferziel der Ware.

Kleinere Sendungen werden in der Regel mit Paketdienstleistern wie DPD oder GLS versendet.

Sperrige oder schwere Waren, insbesondere Mülltonnenboxen, Outdoorküchen und vergleichbare Produkte, werden per Spedition geliefert.

Die Versandart kann je nach Produkt und Bestellumfang abweichen.

2. Versandkosten

Ab einem Bestellwert von 99 € erfolgt der Standardversand – sofern beim jeweiligen Produkt, im Angebot oder im Bestellprozess nichts anderes angegeben ist – in folgende Länder versandkostenfrei:

Deutschland, Österreich, Rumänien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien (ausgenommen Inseln), Kroatien (ausgenommen Inseln) und Slowenien.

Für Inselzustellungen, Sondertransporte, außergewöhnlich sperrige Waren oder besondere Lieferbedingungen können zusätzliche Versandkosten anfallen.

Diese werden vor Vertragsabschluss bzw. im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

3. Lieferzeiten

Die voraussichtliche Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Bei Sonderfarben, individuell gefertigten Produkten und Outdoorküchen gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Produktions- und Lieferzeiten.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, handelt es sich bei angegebenen Lieferzeiten um voraussichtliche Lieferzeiten.

Bei absehbaren Verzögerungen informieren wir den Kunden, sobald uns hierzu eine entsprechende Information vorliegt.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.

4. Speditionslieferungen – frei Bordsteinkante

Lieferungen per Spedition erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, frei Bordsteinkante.

Die Ware wird vom Spediteur an der mit einem geeigneten Lieferfahrzeug erreichbaren Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse abgeladen.

Ein Verbringen der Ware über diesen Punkt hinaus ist nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung.

Dies betrifft insbesondere einen Transport:

  • in Gebäude,
  • in Garagen oder Keller,
  • in Innenhöfe oder Gärten,
  • auf Terrassen,
  • über Treppen,
  • oder bis zum endgültigen Aufstell- bzw. Montageort.

Die Fahrer des Spediteurs sind hierzu nicht verpflichtet.

Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Leistung, muss diese vor dem Versand ausdrücklich vereinbart werden. Soweit der eingesetzte Spediteur eine solche Zusatzleistung anbietet, holen wir gerne ein entsprechendes Angebot ein. Die zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.

Regionale Verteilzentren in Deutschland, Frankreich und Italien

Die Auslieferung erfolgt über die regionalen Verteilzentren unserer Speditionspartner Gebrüder Weiss und Kühne + Nagel. Dadurch verlässt die Ware ein Lager in der Nähe des Lieferorts.

Deutschland: unter anderem Memmingen, Passau, Waldkraiburg, Nürnberg, Straubing, Stuttgart, Esslingen, Altensteig, Aldingen und Lindau.

Frankreich: unter anderem Dammartin-en-Goële, Ferrières-en-Brie, Lieusaint, Émerainville, Metz, Entzheim bei Straßburg, Lesquin bei Lille, Évreux, Bordeaux und Agen, Toulouse sowie Chaponnay bei Lyon.

Italien: unter anderem Mailand, Turin, Verona, Bologna, Genua, Florenz und Rom.

Bei der Wahl der Versandart kann eine Terminabstimmung zum Anlieferzeitraum getroffen werden, entweder im Bestellprozess oder im Austausch mit unserem Kundendienst.

5. Zufahrt und Warenübernahme

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse mit dem für die Lieferung erforderlichen Fahrzeug erreichbar ist.

Bei Speditionslieferungen kann dies insbesondere die Zufahrt mit einem LKW voraussetzen.

Zum vereinbarten bzw. angekündigten Liefertermin muss eine zur Übernahme berechtigte Person anwesend sein.

Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können dadurch entstehende zusätzliche Kosten, insbesondere für:

  • erneute Zustellung,
  • Zwischenlagerung,
  • Standzeit,
  • zusätzliche Anfahrt

im gesetzlich zulässigen Umfang an den Kunden weiterverrechnet werden.

6. Kontrolle bei Speditionslieferungen

Bitte kontrollieren Sie die Sendung vor der Übernahme zumindest äußerlich auf erkennbare Beschädigungen.

Besonders zu kontrollieren sind:

  • Palette,
  • Verpackung,
  • Kartonagen,
  • Kantenschutz,
  • Stretchfolie,
  • sichtbare Teile der Ware.

Auch Beschädigungen der Palette oder Verpackung können auf einen darunterliegenden Schaden hinweisen.

7. Sichtbare Transportschäden – unbedingt richtig quittieren

Ist bereits bei Anlieferung eine Beschädigung der Verpackung, Palette oder Ware erkennbar, darf die Sendung nicht vorbehaltlos als unbeschädigt quittiert werden.

Der Schaden muss unmittelbar bei Übernahme beim Fahrer dokumentiert werden.

Bitte lassen Sie auf dem Frachtbrief, Zustellbeleg bzw. im elektronischen Zustellgerät ausdrücklich folgenden Vermerk aufnehmen:

„BESCHÄDIGT – [Nachname des Empfängers]“

Nach Möglichkeit ist die Beschädigung zusätzlich konkret zu beschreiben, zum Beispiel:

„Palette beschädigt – [Nachname]“

„Verpackung seitlich beschädigt – [Nachname]“

„Ware sichtbar beschädigt – [Nachname]“

„Karton eingedrückt / Palette gebrochen – [Nachname]“

Ein allgemeiner Vermerk wie

„unter Vorbehalt“

ist nach Möglichkeit zu vermeiden, da daraus nicht hervorgeht, dass bereits bei Übernahme ein konkreter Schaden erkennbar war.

Bei einem sichtbaren Schaden bitte unbedingt:

  1. Schaden vor der Unterschrift beim Fahrer melden.
  2. Mit „BESCHÄDIGT – Nachname“ quittieren.
  3. Art des Schadens möglichst genau ergänzen.
  4. Fotos der vollständigen Sendung anfertigen.
  5. Fotos der Palette und Verpackung anfertigen.
  6. Detailfotos der Beschädigung anfertigen.
  7. Den Frachtbrief bzw. Zustellbeleg fotografieren.
  8. Den Schaden möglichst noch am selben Tag an office@bio-stefano.shop melden.

Diese Dokumentation ist für uns sehr wichtig, damit wir den Schaden gegenüber dem Spediteur bzw. Transportversicherer nachweisen und geltend machen können.

Eine vorbehaltlose Unterschrift kann die spätere Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transporteur erheblich erschweren.

Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber BIO Stefan durch eine unterlassene oder unvollständige Dokumentation unberührt.

Bei einem von BIO Stefan organisierten Versand geht das Risiko einer Beschädigung grundsätzlich erst mit Ablieferung an den Verbraucher bzw. an eine von diesem bestimmte Person über.

8. Stark beschädigte Sendungen

Bei erheblichen sichtbaren Schäden kann die Annahme der Sendung verweigert werden.

Bitte dokumentieren Sie auch in diesem Fall:

  • die gesamte Sendung,
  • die Beschädigung,
  • die Palette und Verpackung,
  • sowie nach Möglichkeit den entsprechenden Vermerk des Fahrers.

Informieren Sie uns anschließend umgehend unter office@bio-stefano.shop.

Eine Annahmeverweigerung ist bei kleineren oder rein oberflächlichen Beschädigungen nicht automatisch erforderlich. Wichtig ist in diesem Fall insbesondere die korrekte Schadensquittierung.

9. Verdeckte Transportschäden

Manche Transportschäden sind bei der Übernahme äußerlich nicht erkennbar und werden erst beim Auspacken festgestellt.

Bitte kontrollieren Sie die Ware daher möglichst zeitnah nach Erhalt.

Wird ein verdeckter Transportschaden festgestellt, bitten wir um möglichst sofortige Meldung an:

office@bio-stefano.shop

Für die Schadensbearbeitung benötigen wir nach Möglichkeit:

  • Bestellnummer,
  • Beschreibung des Schadens,
  • Gesamtfoto des betroffenen Artikels bzw. Bauteils,
  • Detailfotos des Schadens,
  • Fotos der Verpackung,
  • Fotos der Palette,
  • Fotos des Versandlabels bzw. Frachtbriefes.

Da Speditionen für verdeckte Transportschäden kurze Meldefristen vorsehen können, bitten wir um eine Meldung möglichst innerhalb von fünf Werktagen nach Übernahme.

Diese Frist dient der ordnungsgemäßen Abwicklung gegenüber dem Transporteur.

Für Verbraucher stellt sie keine Ausschlussfrist für gesetzliche Gewährleistungsrechte dar.

10. Verpackung aufbewahren

Bei einem vermuteten Transportschaden dürfen Verpackung, Kartonagen, Palette, Folien und sonstiges Transportmaterial zunächst nicht entsorgt werden.

Der Transporteur bzw. dessen Versicherung kann diese Unterlagen für die Schadensprüfung benötigen.

Bitte bewahren Sie daher die komplette Verpackung bis zur Abstimmung mit BIO Stefan auf.

11. Keine eigenmächtige Rücksendung

Beschädigte Ware darf nicht ohne vorherige Abstimmung mit BIO Stefan eigenmächtig zurückgesendet werden.

Eine eigenständige Rücksendung kann die Feststellung erschweren, ob die Beschädigung beim ursprünglichen Transport oder bei der Rücksendung entstanden ist.

Bitte kontaktieren Sie uns zunächst unter office@bio-stefano.shop.

Wir stimmen die weitere Vorgehensweise, gegebenenfalls auch eine Abholung, mit Ihnen ab.

12. Paketlieferungen mit DPD, GLS oder anderen Paketdiensten

Bei sichtbar beschädigten Paketen empfehlen wir ebenfalls, die Beschädigung soweit möglich bereits bei Übernahme beim Zusteller zu dokumentieren.

Wird ein Schaden erst nach dem Öffnen festgestellt, informieren Sie uns bitte möglichst rasch.

Bitte senden Sie uns:

  • Bestellnummer,
  • Fotos des Versandkartons,
  • Fotos der Innenverpackung,
  • Gesamtfoto des Artikels,
  • Detailfoto des Schadens,
  • Foto des Versandlabels.

Bitte bewahren Sie die Originalverpackung bis zur Klärung auf.

13. Fehlmengen oder fehlende Teile

Bitte kontrollieren Sie die Lieferung nach Erhalt auf Vollständigkeit.

Fehlende Waren, Bauteile oder Zubehörteile bitten wir unter Angabe der Bestellnummer an

office@bio-stefano.shop

zu melden.

Bei umfangreichen Produkten, insbesondere Outdoorküchen und Mülltonnenboxen, können Fotos der gelieferten Ware bzw. Verpackung erforderlich sein, damit das fehlende Bauteil eindeutig identifiziert werden kann.

14. Besonderheiten bei Geschäftskunden

Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend unsere B2B-AGB sowie die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

Insbesondere sind Waren nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und festgestellte oder feststellbare Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des § 377 UGB.

Bei Geschäftskunden können verspätete oder unterlassene Mängelrügen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen auslösen.

15. Lieferungen in die Schweiz und andere Drittländer

Bei Lieferungen in die Schweiz oder andere Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten entstehen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Zoll,
  • Einfuhrumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer,
  • Verzollungskosten,
  • Dokumentengebühren,
  • Bearbeitungspauschalen des Spediteurs,
  • Lager- oder Standkosten.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese Kosten nicht im Warenpreis bzw. in den angegebenen Versandkosten enthalten und vom Empfänger zu tragen.

16. Gesetzliche Rechte

Die in diesen Versandbedingungen beschriebenen Abläufe bei Transportschäden dienen insbesondere dazu, eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen und Ansprüche gegenüber Paketdiensten, Spediteuren und Transportversicherern ordnungsgemäß geltend machen zu können.